Verordnung (EG) Nr. 1891/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die gegenseitige Hilfe bei Meeresverschmutzungen wird in den zwischen Küstenstaaten getroffenen bilateralen und regionalen Vereinbarungen, wie beispielsweise die Übereinkommen von Helsinki und Barcelona von 1992 beziehungsweise 1976 geregelt.
Erwägungsgrund 1 32006R2038Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen