Erwägungsgrund 4 32006R2038
Zur Durchführung dieser neuen Aufgaben der Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung nahm der Verwaltungsrat der Agentur am 22. Oktober 2004 einen Aktionsplan zur Vorsorge gegen und zum Eingreifen bei Ölverschmutzung an, in dem die Maßnahmen der Agentur im Bereich der Ölverschmutzung festgelegt werden und durch den die der Agentur zur Verfügung stehenden Finanzmittel optimal genutzt werden sollen (im Folgenden als „Aktionsplan“ bezeichnet).