Erwägungsgrund 8 32006R2038
Die zusätzlichen Mittel der Agentur für die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Gemeinschaftsverfahren für Katastrophenschutzeinsätze, auch bei unfallbedingter Meeresverschmutzung, zur Verfügung gestellt werden, die durch die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates festgelegt wurden.