Erwägungsgrund 15 32006R2038
Der Verwaltungsrat der Agentur sollte also die Mittelbindungen auf der Grundlage eines vom Exekutivdirektor zu erstellenden Berichts prüfen, um eventuell erforderliche Anpassungen im Haushalt der Agentur zu berücksichtigen. Die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 sollte daher entsprechend geändert werden -