Erwägungsgrund 11 32006R0657
Angesichts des Status „mäßiges Risiko“ für den Rinderbestand und angesichts der positiven FVO-Inspektionsberichte können die im Zusammenhang mit BSE erlassenen Beschränkungen des Handels mit Rindern und daraus hergestellten Erzeugnissen aufgehoben werden.