Erwägungsgrund 4 32006R0657
Auf seiner Generalversammlung im Mai 2003 hat das Internationale Tierseuchenamt (OIE) die Kriterien, die die Grenze zwischen Ländern mit mäßigem Risiko (Kategorie 4) und Ländern mit hohem Risiko (Kategorie 5) bestimmen, geändert. Die Grenze wurde für Länder, die eine aktive Überwachung durchführen, auf 200 BSE-Fälle pro Million ausgewachsene Tiere in der Population festgesetzt.