Erwägungsgrund 16 32006R0657
Nach der Aufhebung der Einschränkungen sollte die für die anderen Mitgliedstaaten geltende Altersgrenze für das Entfernen der Wirbelsäule und die Liste spezifizierter Risikomaterialien in gleicher Weise für das Vereinigte Königreich gelten. Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte entsprechend geändert werden.