Erwägungsgrund 3 32006R0657
Die zwei Bedingungen, die erfüllt sein mussten, bevor eine Aufhebung des Embargos gegen das Vereinigte Königreich in Betracht gezogen werden konnte, waren zum einen eine Inzidenz von weniger als 200 BSE-Fällen pro Million ausgewachsene Rinder, zum anderen ein positives Fazit des Inspektionsbesuchs des Lebensmittel- und Veterinäramts (FVO) hinsichtlich der Durchsetzung von BSE-Kontrollen im Vereinigten Königreich und hinsichtlich der Bereitschaft, das Gemeinschaftsrecht in Bezug auf Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sowie auf die Durchführung von Tests einzuhalten.