Art. 26 32007R0520
Schutz anderer Nichtzielarten
(1)
Ringwadenfischer setzen, soweit möglich, alle Meeresschildkröten, Haie, Segelfische, Rochen, Mahi-Mahi und andere Nichtzielarten unverzüglich und unversehrt wieder aus.
(2)
Die Fischer sind gehalten, Techniken und Ausrüstungen zu entwickeln und anzuwenden, die ein rasches und sicheres Wiederaussetzen dieser Tiere erleichtern.