Erwägungsgrund 1 32007R0951
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Partnerländern in den Gebieten beiderseits der von ihnen geteilten Außengrenze der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Raums des Wohlstands und der guten nachbarschaftlichen Beziehungen (nachstehend „grenzübergreifende ENPI-Zusammenarbeit“ genannt) bildet eine der Komponenten der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006.