Erwägungsgrund 9 32007R0951
Damit eine uneingeschränkte Teilnahme der potenziellen Begünstigten in den Partnerländern am Programm gewährleistet ist und für die Akteure in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Partnerländern einheitliche Verwaltungsverfahren angewandt werden und da die ENPI-Mittel für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Außenpolitik der Europäischen Union verwaltet werden, gelten für sämtliche Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 die Vergabeverfahren für Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission im Außenbereich finanziert werden.