Erwägungsgrund 1 32008R1235
Mit den Artikeln 32 und 33 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sind die allgemeinen Vorschriften für die Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen festgelegt worden. Um zu gewährleisten, dass diese Vorschriften ordnungsgemäß und einheitlich angewendet werden, sind Durchführungs- und Verfahrensvorschriften dazu festzulegen.