Erwägungsgrund 6 32008R1235
Die Behörden der Mitgliedstaaten besitzen umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse in dem Bereich, eingeführten ökologischen/biologischen Erzeugnissen Zugang zum Gebiet der Gemeinschaft zu gewähren. Um die Verzeichnisse der Drittländer sowie der Kontrollstellen und Kontrollbehörden zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten, ist auf diese Erfahrungen zurückzugreifen und sollte die Kommission die Berichte der Mitgliedstaaten und anderer Sachverständiger zugrunde legen können. Die diesbezüglichen Aufgaben sind auf gerechte und angemessene Weise aufzuteilen.