Erwägungsgrund 10 32008R1235
Die Durchführungsvorschriften der vorliegenden Verordnung ersetzen diejenigen der Verordnung (EG) Nr. 345/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 605/2008 der Kommission vom 20. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften für die Kontrollbescheinigung für Einfuhren aus Drittländern gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Die genannten Verordnungen sind daher aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.