Erwägungsgrund 8 32008R0361
Parallel zu den Verhandlungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und ihrem Erlass verhandelte der Rat auch über eine agrarpolitische Reform in den Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, die anschließend verabschiedet wurde. Zu diesem Zweck wurde die Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 des Rates vom 26. September 2007 mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor erlassen. Wie im Erwägungsgrund 8 der Verordnung über die einheitliche GMO dargelegt, wurden nur diejenigen Bestimmungen der beiden genannten Sektoren, die keiner Reform unterzogen wurden, von Anfang an in die Verordnung über die einheitliche GMO aufgenommen und die materiellen Vorschriften, die noch Änderungen unterworfen wurden, sollten erst nach Durchführung der entsprechenden Reformen aufgenommen werden. Da dies nunmehr der Fall ist, sollten die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse vollständig in die Verordnung über die einheitliche GMO aufgenommen werden, indem die mit der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 getroffenen Entscheidungen bei den gemeinsamen Marktorganisationen für die Erzeugnisse dieser beiden Sektoren einbezogen werden.