Art. 23 32008R0717
Die Durchführungsvorschriften zu dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen. Darin werden insbesondere die Durchführung der Aufteilungsmethoden, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu übermittelnden Informationen und die Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung festgelegt.