Art. 64 32009R0043
Maßnahmen zum Schutz von Tiefseehaien
Der gezielte Fang von Tiefseehaien im SEAFO-Übereinkommensgebiet ist verboten.
Der gezielte Fang von Tiefseehaien im SEAFO-Übereinkommensgebiet ist verboten.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.