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Ab dem 1. November 2009 wird die gesamte Versuchsfischerei oder Fischerei mit Grundfanggeräten, die zuvor nicht in dem bestehenden Fanggebiet eingesetzt wurden, gemäß den in einem Versuchsgrundfischerei-Protokoll dargelegten Anforderungen durchgeführt.
Das Versuchsgrundfischerei-Protokoll nach Absatz 1 wird von jedem betroffenen Mitgliedstaat erstellt und umfasst Folgendes: a) einen Ernteplan, in dem Zielarten, Daten und Gebiete genannt werden. Um zu gewährleisten, dass die Fischerei schrittweise innerhalb eines begrenzten geographischen Gebiets betrieben wird, werden räumliche Beschränkungen und Aufwandsbeschränkungen erwogen; b) nach Möglichkeit eine erste Prüfung der bekannten und erwarteten Auswirkungen der Grundfischerei des betreffenden Mitgliedstaats auf empfindliche marine Ökosysteme; c) einen Risikominderungsplan mit Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher schädlicher Auswirkungen auf empfindliche marine Ökosysteme, auf die während der Fischerei getroffen werden kann; d) einen Fangüberwachungsplan mit Aufzeichnungen/Meldungen über alle gefangenen Arten. Die Fangaufzeichnungen und -meldungen sind so detailliert, dass gegebenenfalls eine Prüfung der Tätigkeit vorgenommen werden kann; e) einen Datenerhebungsplan, der die Ermittlung empfindlicher mariner Ökosysteme und empfindlicher Arten in dem betreffenden Fanggebiet erleichtert.
Ab dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt darf die Versuchsfischerei oder Fischerei mit Grundfanggeräten, die zuvor nicht in dem bestehenden Fanggebiet eingesetzt wurden, erst dann aufgenommen werden, wenn die Mitgliedstaaten dem SEAFO-Exekutivsekretariat über die Kommission die in Absatz 2 genannten Informationen übermittelt haben.
Die Mitgliedstaaten übermitteln dem SEAFO-Exekutivsekretariat über die Kommission einen Bericht über die Ergebnisse der Grundfischerei.
Die Versuchsgrundfischerei ist an eine vorherige Prospektion gemäß dem in Anhang I.E der CEM festgelegten Versuchsprotokoll gebunden (siehe Nummer 20 des…
Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mitgliedstaat über die Entscheidung der SPRFMO hinsichtlich der Genehmigung der Grundfischerei im…
Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mitgliedstaat über die Entscheidung der SPRFMO hinsichtlich der Genehmigung der Grundfischerei im…
Ein Mitgliedstaat, der an der Versuchsgrundfischerei teilnehmen möchte, übermittelt zur Begründung seines Vorschlags eine Vorabbewertung der bekannten und…
einen Fangplan, in dem die Zielarten, die vorgeschlagenen Daten und Gebiete sowie die Art des zu verwendenden Grundfanggeräts aufgeführt sind; es sind räumliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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