Art. 95 32009R0043
Verbot des Fischfangs in den Hochseegebieten des Beringmeers
Der Fang von Pollack (Theragra chalcogramma ) in den Hochseegebieten des Beringmeers ist verboten.
Der Fang von Pollack (Theragra chalcogramma ) in den Hochseegebieten des Beringmeers ist verboten.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.