Erwägungsgrund 13 32009R0552
Bestimmte Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollten geändert werden, damit die Definitionen von „Verwendung“ und „Inverkehrbringen“ in ihrem Artikel 3 Berücksichtigung finden.
Bestimmte Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollten geändert werden, damit die Definitionen von „Verwendung“ und „Inverkehrbringen“ in ihrem Artikel 3 Berücksichtigung finden.