Erwägungsgrund 13 32009R0663
Im Falle der Projekte im Bereich der Gas- und Strominfrastruktur wird eine Projektliste nach dem Beitrag des Vorhabens zu den Zielen der Sicherheit und Diversifizierung der Versorgung erstellt, die in der am 13. November 2008 von der Kommission vorgelegten zweiten Überprüfung der Energiestrategie aufgezeigt und vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 3. Februar 2009 und dem Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 19. Februar 2009 gebilligt wurden. Grundlage für die Auswahl der Vorhaben sollte sein, dass diese die in der Überprüfung festgestellten Prioritäten umsetzen, eine angemessene Projektreife aufweisen und einen Beitrag zur Sicherheit und Diversifizierung der Energie- und Lieferquellen, zur Optimierung der Netzkapazität und Integration des Energiebinnenmarkts, insbesondere hinsichtlich der grenzüberschreitenden Abschnitte, zum Ausbau des Netzes zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch die Verminderung der Isolation der benachteiligten Gebiete und der Inselregionen der Gemeinschaft, zur Anbindung erneuerbarer Energiequellen, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Interoperabilität der Verbundnetze sowie zur Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten leisten. Voraussetzung für die Durchführung dieser Vorhaben ist, dass sich die nationalen, regionalen und lokalen Behörden verpflichten, die Verwaltungsverfahren und die Erteilung von Genehmigungen zu beschleunigen. Für viele Projekte wird es ohne diese Beschleunigung keine Unterstützung innerhalb des gesetzten zeitlichen Rahmens geben.