Erwägungsgrund 18 32009R0663
Da auf die Wirtschaftskrise und den dringenden Energiebedarf der Gemeinschaft umgehend reagiert werden muss, enthält diese Verordnung bereits detaillierte Vorschriften über die Modalitäten für die Vergabe der Fördermittel, einschließlich einer Liste der förderfähigen Vorhaben. Da der Impuls sofort erfolgen muss, sollten zudem alle rechtlichen Verpflichtungen zur Ausführung der Mittelbindungen in den Jahren 2009 und 2010 vor Ende 2010 eingegangen werden.