Erwägungsgrund 3 32009R0663
Angesichts dieser Problematik hat der Europäische Rat vom 11. und 12. Dezember 2008 in seinen Schlussfolgerungen das von der Kommission am 26. November 2008 vorgelegte Europäische Konjunkturprogramm (Konjunkturprogramm) verabschiedet, in dem dargelegt ist, wie die Mitgliedstaaten und die Europäische Union ihre Politik koordinieren und der europäischen Wirtschaft neue Impulse verleihen können, die auf die langfristigen Ziele der Gemeinschaft ausgerichtet sind.