Erwägungsgrund 13 32009R0723
Zu den Mitgliedern eines ERIC sollten zumindest drei Mitgliedstaaten gehören; zudem können ihm assoziierte Länder und sonstige qualifizierte Drittländer sowie zwischenstaatliche Sonderorganisationen beitreten.
Zu den Mitgliedern eines ERIC sollten zumindest drei Mitgliedstaaten gehören; zudem können ihm assoziierte Länder und sonstige qualifizierte Drittländer sowie zwischenstaatliche Sonderorganisationen beitreten.