Erwägungsgrund 3 32009R0723
Die herkömmliche Unterstützung für die Nutzung und Entwicklung europäischer Forschungsinfrastrukturen erfolgte im Wesentlichen in Form von Zuschüssen für bestehende Forschungsinfrastrukturen in den Mitgliedstaaten; in den letzten Jahren wurde jedoch deutlich, dass die Entwicklung neuer Strukturen stärker gefördert werden muss, indem ihre Gründung und ihr Betrieb auf Ebene der Gemeinschaft durch einen geeigneten Rechtsrahmen erleichtert werden sollten.