Erwägungsgrund 2 32009R0874
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (nachstehend: Grundverordnung) wird eine neue Gemeinschaftsregelung geschaffen, die einen gemeinschaftsweit geltenden Sortenschutz ermöglicht.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (nachstehend: Grundverordnung) wird eine neue Gemeinschaftsregelung geschaffen, die einen gemeinschaftsweit geltenden Sortenschutz ermöglicht.