Erwägungsgrund 6 32009R0874
Berichte über Prüfungen, die unter der Verantwortung der Behörden eines Mitgliedstaats oder eines Drittlands, das Mitglied des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) ist, durchgeführt wurden, sollten als ausreichende Entscheidungsgrundlage angesehen werden.