Erwägungsgrund 1 32010R0255
Die Kommission ist gehalten, Maßnahmen zur Verkehrsflussregelung (im Folgenden „ATFM“) im Hinblick auf die Optimierung der verfügbaren Kapazität zur Luftraumnutzung und die Verbesserung von ATFM-Prozessen festzulegen.
Die Kommission ist gehalten, Maßnahmen zur Verkehrsflussregelung (im Folgenden „ATFM“) im Hinblick auf die Optimierung der verfügbaren Kapazität zur Luftraumnutzung und die Verbesserung von ATFM-Prozessen festzulegen.