Erwägungsgrund 10 32010R0255
Den Mitgliedstaaten und den an ATFM-Prozessen Beteiligten sollte genügend Zeit gegeben werden, um den Anforderungen für die Verkehrsflussregelung zu genügen.
Den Mitgliedstaaten und den an ATFM-Prozessen Beteiligten sollte genügend Zeit gegeben werden, um den Anforderungen für die Verkehrsflussregelung zu genügen.