Erwägungsgrund 2 32010R0255
Die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) wurde gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums („Rahmenverordnung“) beauftragt, eine Durchführungsvorschrift für ATFM auszuarbeiten. Die vorliegende Verordnung basiert auf dem im Rahmen des Mandats am 7. Dezember 2007 vorgelegten Bericht.