Erwägungsgrund 5 32010R0583
Diese Verordnung legt den Inhalt der Informationen über die Anlageziele und die OGAW-Anlagepolitik fest, so dass die Anleger leicht erkennen können, ob ein Fonds ihren Interessen entspricht oder nicht. Deshalb sollte angegeben werden, ob Renditen in Form von Kapitalzuwachs, Zahlung von Erträgen oder einer Kombination beider Faktoren zu erwarten sind. Die Beschreibung der Anlagepolitik sollte dem Anleger verdeutlichen, welche allgemeinen Ziele der OGAW verfolgt und wie sie erreicht werden sollen. Was die Finanzinstrumente betrifft, in die investiert werden soll, so sind nur jene zu nennen, die sich auf die Wertentwicklung des OGAW wesentlich auswirken, nicht aber alle möglichen in Frage kommenden Instrumente.