Erwägungsgrund 12 32010R0995
Eine der aufgrund dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen sollte darin bestehen, das erstmalige Inverkehrbringen von Holz oder Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem Binnenmarkt zu verbieten. Angesichts der Komplexität des illegalen Holzeinschlags, der ihm zugrunde liegenden Ursachen und seiner Auswirkungen sollten gezielte Maßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel solche, die auf das Verhalten der Marktteilnehmer einwirken.