Erwägungsgrund 21 32010R0995
Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen regelmäßiger Kontrollen der Überwachungsorganisationen überprüfen, dass diese die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen tatsächlich einhalten. Des Weiteren sollten die zuständigen Behörden bemüht sein, Kontrollen vorzunehmen, wenn ihnen relevante Informationen, einschließlich begründeter Bedenken Dritter, vorliegen.