Erwägungsgrund 26 32010R0995
Händler und Überwachungsorganisationen sollten von Maßnahmen Abstand nehmen, die das Erreichen des Ziels dieser Verordnung gefährden könnten.
Händler und Überwachungsorganisationen sollten von Maßnahmen Abstand nehmen, die das Erreichen des Ziels dieser Verordnung gefährden könnten.