Erwägungsgrund 19 32010R0995
Im Sinne der Anerkennung bewährter Verfahren im Forstsektor können Zertifizierungsregelungen oder sonstige von Dritten überprüfte Regelungen, die eine Überprüfung der Einhaltung der geltenden Vorschriften umfassen, in dem Risikobewertungsverfahren angewandt werden.