Erwägungsgrund 7 32010R0995
Um gemäß dem Ziel der genannten Mitteilung sicherzustellen, dass nur im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften des Erzeugungslandes hergestellte Holzerzeugnisse in die Union gelangen, hat die Union mit Holz erzeugenden Ländern (Partnerländern) freiwillige Partnerschaftsabkommen („FLEGT-VPA“) ausgehandelt, nach denen die Parteien rechtsverbindlich verpflichtet sind, ein Genehmigungssystem anzuwenden und den Handel mit den in den FLEGT-VPA genannten Hölzern und Holzerzeugnissen zu regulieren.