Erwägungsgrund 24 32011R1173
Die unverzinsliche Einlage sollte nach der Korrektur des übermäßigen Defizits freigegeben werden, während die Zinsen auf solche Einlagen und die vereinnahmten Geldbußen Stabilitätsmechanismen für die Bereitstellung von Finanzhilfe zugewiesen werden sollten, die von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zur Wahrung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt eingerichtet wurden.