Erwägungsgrund 9 32011R1173
Die Kommission sollte die Verfahren der wirtschaftspolitischen Steuerung und insbesondere die Wirksamkeit und Angemessenheit der Sanktionen regelmäßig in großen Zügen bewerten. Diese Bewertungen sollten gegebenenfalls durch einschlägige Vorschläge ergänzt werden.