Erwägungsgrund 18 32011R1173
Im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollte die Anpassung an das mittelfristige Haushaltsziel und dessen Einhaltung dadurch sichergestellt werden, dass einem Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist und der unzureichende Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung erzielt, eine Verpflichtung zur vorübergehenden Hinterlegung einer verzinslichen Einlage auferlegt wird. Dies sollte der Fall sein, wenn ein Mitgliedstaat, auch dann, wenn es sich um einen Mitgliedstaat mit einem Defizit unterhalb des Referenzwerts von 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) handelt, erheblich von dem mittelfristigen Haushaltsziel oder dem angemessenen Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel abweicht und die Abweichung nicht korrigiert.