Erwägungsgrund 7 32011R1173
Die Kommission sollte in dem Verfahren der verstärkten Überwachung in Bezug auf für jeden Mitgliedstaat spezifische Bewertungen, Überwachungsmaßnahmen, Missionen vor Ort, Empfehlungen und Warnungen eine gewichtigere Rolle wahrnehmen. Bei Beschlüssen über Sanktionen sollte die Rolle des Rates eingeschränkt sein und die umgekehrte Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit angewendet werden.