Erwägungsgrund 11 32013R1066
Nachdem Lesaffre International/Lesaffre Human Care einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Saccharomyces cerevisiae var. boulardii CNCM I-3799 im Hinblick auf die Verringerung gastrointestinaler Beschwerden (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00271) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Saccharomyces cerevisiae var. boulardii CNCM I-3799 trägt zum Erhalt des intestinalen Wohlbefindens bei“.