Erwägungsgrund 7 32013R1066
Nachdem Merck Consumer Healthcare einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Glucosamin im Hinblick auf den Erhalt einer normalen Gelenkknorpelfunktion (Frage Nr. EFSA-Q-2011-01113) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Glucosamin trägt zum Erhalt einer normalen Gelenkknorpelfunktion bei“.