Erwägungsgrund 31 32013R1066
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Femilub® im Hinblick auf den Erhalt der Scheidenfeuchtigkeit (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00571) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Trägt zur Reduzierung von Scheidentrockenheit bei“.