Erwägungsgrund 15 32013R1066
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung eines Extrakts aus Rhodiola rosea L. im Hinblick auf die Verringerung geistiger Ermüdung (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00336) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Trägt zur Verringerung von Müdigkeit in Stresssituationen bei“.