Erwägungsgrund 23 32013R1066
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von KF2BL20, einer Kombination aus Keratin, Kupfer, Zink, Niacin, Pantothensäure, Pyridoxin und D-Biotin, im Hinblick auf den Erhalt eines normalen Haarwuchses (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00381) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Trägt zum Erhalt der Haardichte bei“.