Erwägungsgrund 17 32013R1066
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung einer Kombination aus Leinöl und Vitamin E im Hinblick auf den Erhalt der Permeabilitätsbarriere der Haut (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00337) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Trägt zum Erhalt der Permeabilitätsbarriere der Haut bei“.