Erwägungsgrund 10 32013R0512
Um es einem Antragsteller zu ermöglichen, nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der geänderten Verordnung überprüfbare Daten zu seinen Einfuhren von Fahrradteilen für den Zeitraum vor der Aussetzung vorzulegen, wird der Verweis auf eine unwiderrufliche vertragliche Verpflichtung in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a gestrichen.