Erwägungsgrund 8 32013R0512
Erst nachdem die Zollaussetzung gewährt wurde, beginnen die Unternehmen mit der Einfuhr größerer Mengen. Dieser Zeitraum kann jedoch nach den derzeit geltenden Regeln nicht berücksichtigt werden. Mithin kann das grundlegende Ziel des Systems, nämlich die Verwendung eines angemessenen Anteils von Teilen mit Ursprung in Europa sicherzustellen, nicht in vollem Umfang erreicht werden.