Verordnung (EU) Nr. 512/2013 der Kommission vom 4. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 88/97 betreffend die Genehmigung der Befreiung der Einfuhren bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China von dem mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 eingeführten und mit der Verordnung (EG) Nr. 71/97 des Rates ausgeweiteten Antidumpingzoll
Im Interesse der Rechtssicherheit und des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung ist dafür zu sorgen, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen der geänderten Verordnung so schnell wie möglich für alle neuen und alle noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen gelten.
Erwägungsgrund 14 32013R0512
Erwägungsgrund 14 32013R0512Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen