Erwägungsgrund 3 32013R0512
Nach einer gemäß Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 4 der Grundverordnung durchgeführten Überprüfung der Ausweitung des Antidumpingzolls gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der VR China auf die Einfuhren bestimmter Fahrradteile aus der VR China beschloss der Rat mit der Verordnung (EG) Nr. 171/2008, die Antiumgehungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.